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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/08/0072 E 14. Mai 2003 RS 1 (Hier: betreffend Arbeitslosengeld)Stammrechtssatz
Nach der Rsp des VwGH entfaltet die Rechtskraft einer zeitraumbezogenen Entscheidung (hier: Zuerkennung von Notstandshilfe) mit einem nicht datumsmäßig befristeten, somit in die Zukunft offenen Abspruch ihre Wirkung bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides sowie darüber hinaus bis zu einer Änderung der Sach- und Rechtslage (Hinweis etwa E 3. Oktober 2002, 98/08/0124).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005080008.X02Im RIS seit
19.04.2005