RS Vwgh 2005/3/15 2004/21/0240

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Veröffentlicht am 15.03.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
AVG §68 Abs1;
FrG 1997 §56 Abs2;
FrG 1997 §57;

Rechtssatz

Hat zwar die Asylbehörde über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschiebungsaufschub im Grund des § 57 FrG 1997 abgesprochen, dann steht ein solcher rechtskräftiger Ausspruch über die Zulässigkeit der Abschiebung des Fremden in sein Heimatland durch die Asylbehörden der Erteilung eines auf § 57 (iVm § 56 Abs. 2) FrG 1997 gestützten Abschiebungsaufschubes (bezogen auf sein Heimatland) entgegen (Hinweis E 30. März 2004, 2004/21/0013).

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004210240.X01

Im RIS seit

29.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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