RS Vwgh 2005/3/15 2004/08/0255

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Veröffentlicht am 15.03.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litc;

Rechtssatz

Bereits auf Grund des Wortlautes des § 16 Abs. 1 lit. c AlVG ist dieser Ruhenstatbestand nicht durch die Meldung über die Unterbringung des Arbeitslosen in einer Heil- oder Pflegeanstalt erfüllt, sondern nur durch diese Unterbringung selbst. Das Ruhen tritt dann ex lege auf Grund der Verwirklichung des Tatbestandes des § 16 Abs. 1 lit. c AlVG ein (in diesem Zusammenhang auch bereits E 26. Oktober 1955, 3357/54, VwSlg 3862 A/1955).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080255.X02

Im RIS seit

26.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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