RS Vwgh 2005/3/16 2004/12/0047

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Veröffentlicht am 16.03.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2003/I/130;

Rechtssatz

Ein Antrag auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes ist nur in Ansehung jener Zeiträume zulässig, die nach dem Wirksamwerden der Option ins Funktionszulagenschema gelegen sind. In Ansehung von vor diesem Zeitpunkt gelegenen antragsgegenständlichen Zeiträumen wäre der Antrag zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120047.X02

Im RIS seit

14.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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