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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;Rechtssatz
Ein Antrag auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes ist nur in Ansehung jener Zeiträume zulässig, die nach dem Wirksamwerden der Option ins Funktionszulagenschema gelegen sind. In Ansehung von vor diesem Zeitpunkt gelegenen antragsgegenständlichen Zeiträumen wäre der Antrag zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120047.X02Im RIS seit
14.04.2005Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014