RS Vwgh 2005/3/16 2003/14/0005

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Veröffentlicht am 16.03.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198
BAO §92
VwRallg

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/14/0010 E 16.03.2005

Rechtssatz

Ein Abgabenbescheid, der Abgaben - im Gefolge einer Besprechung zwischen Steuerpflichtigem und Organwaltern niedriger - festsetzt, hat (wegen der ihm zukommenden Bescheidwirkungen) normative Bedeutung.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003140005.X04

Im RIS seit

19.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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