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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs5 impl;Rechtssatz
Aus dem unzweideutigen Wortlaut des § 12 Abs. 6 LDG 1984 folgt, dass eine rückwirkende Ruhestandsversetzung mit einem Wirksamkeitsbeginn vor der Rechtskraft des angefochtenen Bescheides nicht möglich ist (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. April 2002, 2001/12/0165, und vom 17. August 2000, Zl. 2000/12/0103). Dies wird durch § 12 Abs. 6 LDG 1984 nämlich deshalb eindeutig ausgeschlossen, weil darin neben der Rechtskraft des Bescheides als einziger weiterer möglicher Termin ein im Bescheid selbst festgesetzter späterer Tag ausdrücklich genannt wird (vgl. die zur identen Bestimmung nach § 14 Abs. 5 BDG 1979 ergangenen hg. Erkenntnisse vom 22. Mai 1989, 89/12/0027 und vom 18. September 1992, 91/12/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120223.X01Im RIS seit
19.04.2005