Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 3Stammrechtssatz
Der Beschwerdepunkt "Verletzung des Parteiengehörs" ist dann nicht stichhältig, wenn dieser Umstand bereits in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid vorgebracht wurde, wobei Gelegenheit bestand den Parteistandpunkt darzulegen (Tierseuchengesetz).
Schlagworte
ParteiengehörHeilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003120189.X02Im RIS seit
29.04.2005Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009