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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AusG 1989 §15 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die in § 16 Abs. 1 AusG 1989 vorgesehene Mitteilung von der (vorläufigen) Absicht der Bundesministerin, die Beschwerdeführerin nicht neuerlich mit einer näher bezeichneten Funktion zu betrauen, keinen nach Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG vor dem Verwaltungsgerichtshof anfechtbaren Bescheid darstellt.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120031.X01Im RIS seit
17.05.2005