Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Aus der bestehenden Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte folgt nicht, dass die Feststellung der Pflicht zum Besuch bestimmter schulischer Unterrichtsveranstaltungen vom Schutzbereich des Art. 6 EMRK erfasst wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001100121.X05Im RIS seit
29.04.2005