Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass für die Erlassung eines Feststellungsbescheides, dass die Schülerin nicht verpflichtet sei, den "Ethikunterricht" als Ersatzunterricht für den Religionsunterricht zu besuchen, das Gesetz keine Anordnung enthält. (Hier: Der Schulversuch "Ethik" wurde als Pflichtgegenstand für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, eingeführt.)
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001100121.X01Im RIS seit
29.04.2005