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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Wenn in einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren betreffend die konkrete Feststellung der Anschlussverpflichtung gemäß § 34 Abs. 3 Slbg. BauTG in Bezug auf das in Frage stehende Gebäude bei der zuständigen Gemeindevertretung ein Antrag auf Ausnahme von der Einmündungsverpflichtung anhängig ist, über den noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, stellt die Frage, ob eine solche Ausnahme zu gewähren ist, eine Vorfrage im Verfahren über die Feststellung betreffend die Anschlussverpflichtung dar (Hinweis E vom 25. Jänner 1985, Zl. 84/17/0223, VwSlg 5954 F/1985, in dem allerdings nicht besonders auf das Erfordernis eines anhängigen Antrages auf Ausnahmegenehmigung abgestellt wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003060085.X02Im RIS seit
21.04.2005Zuletzt aktualisiert am
04.04.2013