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L82000 BauordnungNorm
AVG §64 Abs1;Rechtssatz
Der Tatbestand des § 16 Abs. 3 Slbg BauPolG 1997 ist auch erfüllt, wenn für die betroffene bauliche Anlage zwar eine Baubewilligung und eine Abstandnachsicht erteilt ist, diese aber (hier: durch die Erhebung einer Berufung mit aufschiebender Wirkung) nicht rechtswirksam sind.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001060015.X02Im RIS seit
03.05.2005