RS Vwgh 2005/3/30 2005/06/0044

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Veröffentlicht am 30.03.2005
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Index

25/02 Strafvollzug
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §132b;
StVG §66 Abs1;

Rechtssatz

Die Punkte 29 und 30.1 der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze stützen die Annahme des Strafgefangenen, ihm stünde das behauptete Recht auf Durchführung einer Gesundenuntersuchung (gemäß § 66 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 132b ASVG) zu, nicht. Dem Strafgefangenen kommt der behauptete Anspruch auf Vornahme einer Gesundenuntersuchung im Sinne des § 132b ASVG nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005060044.X02

Im RIS seit

02.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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