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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §12;Rechtssatz
§ 12 EStG 1988 regelt die Übertragung stiller Reserven und steuerfreier Rücklagen auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes. Darlehensforderungen sind Wirtschaftsgüter, welche im Betriebsvermögen stehen können und nach § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten sind, welche im Nennbetrag bestehen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III A, Tz 8.2 zu § 6 allgemein). [Hier: Wenn die belangte Behörde offenbar die entgeltliche Überlassung von körperlichen Wirtschaftsgütern und deren Verwendung in einer (ausländischen) Betriebsstätte vor Augen hat und deshalb den Vergleich mit einer "entgeltlichen Überlassung von Geld" zieht, welches in einer (ausländischen) Betriebsstätte verwendet wird, verkennt sie die Rechtslage. Denn die in Rede stehende Übertragung erfolgte auf die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes "Darlehensforderung", nicht auf Anschaffungskosten für "Geld".]
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001150162.X01Im RIS seit
06.05.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013