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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat den Antrag auf Baubewilligung sowohl gemäß § 20 Abs. 3 Nö BauO auf Grund des Widerspruches zu der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmungsart Grünland/Nutzung Landwirtschaft abgewiesen als auch wegen nicht behobener Mängel gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen. Eine gleichzeitige Ab- und Zurückweisung eines Antrages ist jedoch nicht zulässig.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Diverses Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003050225.X02Im RIS seit
12.05.2005