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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §62 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/05/0011 E 4. Juli 2000 VwSlg 15460 A/2000 RS 5Stammrechtssatz
Die Falschbezeichnung eines von einem Bauauftrag betroffenen Grundstückes ist eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit im Sinne des § 62 Abs 4 AVG, sofern offenkundig und auf Grund des vorangehenden Ermittlungsverfahrens unzweifelhaft ist, um welches Grundstück es geht.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003050225.X04Im RIS seit
12.05.2005