RS Vwgh 2005/3/31 2004/20/0357

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §23;
AVG §13 Abs3;
AVG §63 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

In den "Aufforderungsschreiben" des unabhängigen Bundesasylsenates wurde jeweils nur angekündigt, "widrigenfalls" werde die Entscheidung "ohne Ausschreibung einer Berufungsverhandlung erfolgen". Die Nichtreaktion auf diese Schreiben bot jedenfalls keine Grundlage, um die Berufung als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004200357.X02

Im RIS seit

29.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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