RS Vwgh 2005/3/31 2001/03/0334

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;
JagdG Stmk 1986 §12 Abs4;
JagdG Stmk 1986 §12 Abs6;
JagdRallg;

Rechtssatz

Für den von § 12 Abs 6 Stmk JagdG 1986 geforderten Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen ist die Erstattung eines durch entsprechende Erkenntnismittel untermauerten Vorbringens über das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 12 Abs 4 Stmk JagdG 1986 notwendig (Hinweis E 20. Dezember 1989, Zl 89/03/0241). Das Fehlen eines solchen Nachweises stellt einen gemäß § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel dar.

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdgebietsabrundung Verbesserungsauftrag Bejahung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030334.X01

Im RIS seit

02.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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