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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §24 Abs4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/15/0209 E 21. April 2005Rechtssatz
Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen einer Mindestbesteuerung, auf die wie bei der "normalen" Körperschaftsteuer zunächst Vorauszahlungen zu leisten sind. Fällt das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nicht mit dem Ende des Kalenderjahres zusammen, ist eine Mindeststeuer nur für jene Kalendervierteljahre vorzuschreiben, in denen während der gesamten Dauer die unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002150032.X01Im RIS seit
06.05.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013