RS Vwgh 2005/3/31 2003/05/0180

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §73 Abs2;
AVG §8;
BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Zwischen der Zurückweisung des Devolutionsantrages in Ansehung der Angelegenheit des Ansuchens auf Erteilung eines Bauauftrages und jener in Ansehung der Angelegenheit auf Zuerkennung der Parteistellung im Bauauftragsverfahren ist zu unterschieden. Die Frage der Parteistellung im Bauauftragsverfahren bildet nämlich, da die Zulässigkeit eines Devolutionsantrages des Nachbarn im Bauauftragsverfahren von dessen Parteistellung abhängt, nur eine für die Hauptfrage der Zulässigkeit des Devolutionsantrages entscheidungswesentliche Vorfrage (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 1994, Zl. 94/04/0031).

Schlagworte

Parteistellung ParteienantragBaurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003050180.X03

Im RIS seit

12.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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