RS Vwgh 2005/3/31 2002/20/0582

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

AsylG 1997 §5 Abs1;
Dubliner Übk 1997 Art3 Abs4;
MRK Art13;
MRK Art3;

Rechtssatz

Es trifft grundsätzlich zu, dass sich aus Art. 3 EMRK - unbeschadet internationaler Vereinbarungen über die Zuständigkeit zur Prüfung von Asylanträgen - das Erfordernis der Bedachtnahme auf ein allfälliges Risiko einer Kettenabschiebung ergibt und dabei auch Verfahrensgestaltungen im Drittstaat von Bedeutung sein können (vgl. die Auseinandersetzung mit "effective procedural safeguards" in Deutschland in der Entscheidung des EGMR vom 7. März 2000, T.I. gegen Vereinigtes Königreich).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002200582.X05

Im RIS seit

19.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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