RS Vwgh 2005/3/31 2001/03/0340

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §42 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/19/0054 E 16. Februar 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Gemäß § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die teilweise Aufhebung des angefochtenen Bescheides die Rechtssache in diesem Umfang in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hatte. Die Rechtskraft des angefochtenen Bescheides fällt hiedurch in diesem Umfang gleichzeitig und rückwirkend weg (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 18. September 2000, Zl. 2000/17/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001030340.X02

Im RIS seit

02.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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