RS Vwgh 2005/3/31 2002/15/0016

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;
BAO §235 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Gegenstand des angefochtenen Bescheides war die Löschung gemäß § 235 Abs. 1 BAO durch Abschreibung gegen jederzeitigen Widerruf der Umsatzsteuer 1992. Durch diesen Löschungsbescheid konnte die Beschwerdeführerin in dem von ihr ausdrücklich bezeichneten Recht auf Auszahlung bzw. Rückzahlung eines unzweifelhaft bestehenden Guthabens nicht verletzt sein. Darüber enthält der angefochtene Bescheid keinen Abspruch.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150016.X03

Im RIS seit

05.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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