RS Vwgh 2005/3/31 2001/15/0175

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

E3L E09301000
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

31986L0560 Umsatzsteuer-RL 13te;
ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995;
UStG 1994 §21 Abs4;
UStG 1994 §21 Abs9;

Rechtssatz

Schon aus dem Titel der Verordnung, "mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird" (BGBl. 279/1995), ist ersichtlich, dass mit dieser Verordnung auf Grund der Ermächtigung des § 21 Abs. 9 UStG 1994 ein eigenes, somit ein anderes Verfahren als die in § 21 Abs. 4 UStG vorgesehene Veranlagung der Jahresumsatzsteuer vorgesehen ist. Im Übrigen ist die Verordnung auch in Umsetzung der Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 (13. Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer) ergangen, welche ein eigenes Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150175.X02

Im RIS seit

06.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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