RS Vwgh 2005/3/31 2002/05/1354

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2005
beobachten
merken

Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §361;
AVG §39 Abs2;
AVG §56;
AVG §8;
BauO Wr §134 Abs3;
BauO Wr §74 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Eine Parteistellung des Miteigentümers im Feststellungsverfahren darüber, ob Baumaßnahmen gesetzt wurden, die als Ausnutzung der Baubewilligung anzusehen sind, wäre dann zu bejahen, wenn auch der Miteigentümer berechtigt wäre, die bescheidmäßige Feststellung des Ablaufes der Baubeginnsfrist zu begehren. Ein derartiges rechtliches Interesse ist aber nicht erkennbar, weil ein solcher Bescheid keine unmittelbare Auswirkung auf die Sphäre des Eigentümers entfalten könnte. Führt der Bauwerber nach Erlöschen der Baubewilligung konsenslos Bauführungen durch, ist es allein Sache der Behörde, amtswegig einzuschreiten, der Eigentümer hat diesbezüglich (nach der Wiener Bauordnung) keinen Rechtsanspruch. Ein "beträchtlicher organisatorischer und wirtschaftlicher Aufwand" auf Seiten des Grundeigentümers ist nicht erkennbar; er könnte mit einem Feststellungsverfahren letztlich nicht mehr erreichen als mit einer bloßen Information an die Behörde, dass eine verspätete und somit konsenslose Bauführung vorliege.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideBaurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002051354.X02

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten