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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Frage des Weiterbestehens oder Nichtbestehens der Baubewilligung des Bauwerbers berührt die Rechtsposition des Grundeigentümers nicht. Ein Eingriff in die Rechtssphäre des Grundeigentümers liegt nicht vor. Daher ist der Grundeigentümer zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen letztinstanzlichen Bescheid, mit dem das Nichterlöschen der Baubewilligung festgestellt wurde, nicht berechtigt.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideBaurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002051354.X05Im RIS seit
30.06.2005Zuletzt aktualisiert am
08.05.2012