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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §71;Rechtssatz
Für Zubauten von Kleingartenhäusern ist eine Baubewilligung gemäß § 8 Wiener Kleingartengesetz 1996 erforderlich. Eine Prüfung der Zubauten unter dem Gesichtspunkt des § 71 BauO für Wien könnte an der Bewilligungspflicht nichts ändern.
Schlagworte
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050118.X02Im RIS seit
09.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.02.2013