Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §23;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im vorliegenden Fall dem Inhalt der Berufung jedenfalls eine unter dem Gesichtspunkt des § 63 Abs. 3 AVG ausreichende Begründung (in Bezug auf die im Bescheid der Erstbehörde vorgenommene Beweiswürdigung) zu entnehmen und daher die Annahme der Unzulässigkeit der Berufung nicht gerechtfertigt ist. Dass andere Begründungsteile des erstinstanzlichen Bescheides in der Berufung nicht ausdrücklich bekämpft werden, bewirkt jedenfalls nicht deren Unzulässigkeit. Es bestand daher auch kein gerechtfertigter Anlass für die Erteilung von Verbesserungsaufträgen.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004200357.X01Im RIS seit
29.04.2005