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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §22;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 94/09/0002 B 16. Februar 1994 RS 2 (hier betreffend ex lege gemäß § 22 BDG 1979 mit Rechtskraft der zweiten negativen Leistungsfeststellung eintretende Entlassung)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Bei der geltenden Rechtslage kann einer Beschwerde, die sich gegen die Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis richtet, die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden (Hinweis B 3.6.1993, AW 93/09/0023).
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Beamten-DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2004090067.A02Im RIS seit
13.07.2005