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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §38 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/18/0128 E 1. März 2001 RS 1 (Hier erster Satz; die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 17 StbG 1985 ist von § 38 Abs 1 Z 3 FrG 1997 nicht erfasst.)Stammrechtssatz
§ 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 stellt ausdrücklich und ausschließlich auf § 10 Abs. 1 StbG 1985 - und nicht auch auf Abs. 3 legcit - ab (Hinweis E 30.1.1997, 97/18/0013, ergangen zum FrG 1993). Eine Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an den Fremden und die Tatsache, dass die zuständige Beh gemäß § 10 Abs. 3 StbG 1985 das Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes und damit eine Ausnahme von der in § 10 Abs. 1 Z. 1 legcit normierten Mindestdauer von zehn Jahren angenommen hat, kann der Erlassung eines Aufenthaltsverbots nicht entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005180094.X01Im RIS seit
04.05.2005