RS Vwgh 2005/4/5 2005/18/0094

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Veröffentlicht am 05.04.2005
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

FrG 1997 §38 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1;
StbG 1985 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0128 E 1. März 2001 RS 1 (Hier erster Satz; die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 17 StbG 1985 ist von § 38 Abs 1 Z 3 FrG 1997 nicht erfasst.)

Stammrechtssatz

§ 38 Abs. 1 Z. 3 FrG 1997 stellt ausdrücklich und ausschließlich auf § 10 Abs. 1 StbG 1985 - und nicht auch auf Abs. 3 legcit - ab (Hinweis E 30.1.1997, 97/18/0013, ergangen zum FrG 1993). Eine Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an den Fremden und die Tatsache, dass die zuständige Beh gemäß § 10 Abs. 3 StbG 1985 das Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes und damit eine Ausnahme von der in § 10 Abs. 1 Z. 1 legcit normierten Mindestdauer von zehn Jahren angenommen hat, kann der Erlassung eines Aufenthaltsverbots nicht entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005180094.X01

Im RIS seit

04.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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