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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
VerfGG 1953; Wegfall des Beschwerdegegenstandes nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den VwGHSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 16. Jänner 1981, Z 78/04/0797-15, den auch in diesem Verfahren vor dem VfGH angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes gemäß §42 Abs2 lita VwGG 1965 aufgehoben. Der Beschwerdegegenstand ist damit weggefallen. Dies ist den im §19 Abs3 Z2 VerfGG genannten Einstellungsgründen gleichzuhalten (vgl. VfGH 16. 12. 1960 B40/60, 29. 9. 1976 B94/76, 1. 12. 1978 B455/76).
Das Verfahren war daher einzustellen.
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1981:B221.1978Dokumentnummer
JFT_10189682_78B00221_00