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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
In einem Disziplinarerkenntnis, mit welchem der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben wird, ist der Inhalt der Weisung, deren Verletzung Gegenstand des Verfahrens ist, auf die im vorliegenden E näher dargestellte, für den Spruch eines Disziplinarerkenntnisses zu fordernde ausreichend präzise Weise darzustellen (Hinweis E 17.11.2004, Zl. 2001/09/0035).
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002090057.X02Im RIS seit
09.05.2005