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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §87;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit der Entziehung der Gewerbeberechtigung ist es nicht erforderlich, dem Gewerbetreibenden zunächst diese Maßnahme für den Fall weiterer Rechtsverstöße anzudrohen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004040008.X04Im RIS seit
05.05.2005Zuletzt aktualisiert am
21.03.2011