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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31990L0314 Pauschalreisen-RL Art2 Z1;Rechtssatz
Wie der EuGH in seinem Urteil vom 30. April 2002 in der Rechtssache C-400/00, Club-Tour, Slg. 2002, Seite I-04051, ausgeführt hat, ist der Begriff "Pauschalreise" in Art. 2 Z. 1 der Pauschalreise-RL 90/314/EWG dahin auszulegen, dass er Reisen einschließt, die von einem Reisebüro auf Wunsch und nach den Vorgaben eines Verbrauchers oder einer beschränkten Verbrauchergruppe organisiert werden. Der in dieser Bestimmung verwendete Begriff "im Voraus festgelegte Verbindung" ist dahin auszulegen, dass er Verbindungen von touristischen Dienstleistungen einschließt, die in dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem der Vertrag zwischen dem Reisebüro und dem Verbraucher geschlossen wird.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62000J0400 Club-Tour VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004040058.X02Im RIS seit
19.05.2005Zuletzt aktualisiert am
31.10.2011