RS Vwgh 2005/4/6 2003/09/0128

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Veröffentlicht am 06.04.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §12 Abs4 idF 2002/I/126;
AuslBG §2 Abs5 idF 2002/I/126;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Gesetz räumt dem Antragsteller, der einen Antrag auf Zulassung als Schlüsselkraft gemäß § 2 Abs. 5 AuslBG stellt, kein Recht darauf ein, dass ihm die Stellungnahme des Regionalbeirates im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vor der Behörde erster Instanz zur Kenntnis gebracht wird.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003090128.X01

Im RIS seit

09.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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