Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §12 Abs4 idF 2002/I/126;Rechtssatz
Das Gesetz räumt dem Antragsteller, der einen Antrag auf Zulassung als Schlüsselkraft gemäß § 2 Abs. 5 AuslBG stellt, kein Recht darauf ein, dass ihm die Stellungnahme des Regionalbeirates im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vor der Behörde erster Instanz zur Kenntnis gebracht wird.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003090128.X01Im RIS seit
09.05.2005Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008