RS Vwgh 2005/4/12 2004/01/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.2005
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §28;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §60;
AVG §67d;
EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Der unabhängige Bundesasylsenat hat zur Begründung seiner Entscheidung auf den erstinstanzlichen Bescheid verwiesen, in dem das Bundesasylamt das Vorbringen des Asylwerbers über die angebliche Bedrohung seiner Person (ohne nähere Auseinandersetzung mit den übrigen Beweisergebnissen) als unglaubwürdig bezeichnete, weil es schon dessen Konversion zur römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft in Zweifel zog. Ausführungen dazu, dass das Bundesasylamt der Vorlage eines urkundlichen Nachweises über die behauptete Konversion für die Beweiswürdigung zumindest keine untergeordnete Bedeutung beigemessen hat. Ungeachtet dessen hat der unabhängige Bundesasylsenat die aktenkundige Urkunde über eine angebliche Taufe des Asylwerbers (die nicht von vornherein ungeeignet erscheint, einen urkundlichen Nachweis für den Glaubensübertritt des Asylwerbers zu erbringen) übergangen, weshalb sich die Begründung seines Bescheides als unschlüssig erweist. Diese Mangelhaftigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung schlägt infolge der gewählten "Verweistechnik" auf den bekämpften Bescheid durch. Sie führt aber auch dazu, dass der unabhängige Bundesasylsenat nicht von der Durchführung einer Berufungsverhandlung hätte absehen dürfen (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 3. Dezember 2003, Zl. 2003/01/0509, mwN).

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010226.X01

Im RIS seit

25.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten