Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §10;Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Asylerstreckungsantrag der Fremden abgewiesen, weil ihrem Vater das gewährte Asyl rechtskräftig aberkannt wurde. Die Aufhebung des den Vater der Fremden betreffenden Berufungsbescheides über die Asylaberkennung mit hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 2005, Zl. 2002/01/0354, belastet den angefochtenen Bescheid infolge der Rückwirkung dieses Erkenntnisses mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (vgl. in einem ähnlichen Zusammenhang das die Geschwister der Fremden betreffende hg. Erkenntnis vom 8. März 2005, Zlen. 2002/01/0483 bis 0485).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003010091.X01Im RIS seit
22.07.2005