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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Ob Liegenschaften durch Fruchtziehung genutzt werden sollen oder die Vermögensumschichtung im Vordergrund steht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nach dem objektiven Gesamtbild des jeweiligen Falles zu lösen ist (Hinweis E 24. Februar 2005, 2001/15/0159).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130028.X03Im RIS seit
10.05.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013