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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/14/0133 E 27. Juni 1989 RS 1Stammrechtssatz
Zweck der Regelungen des § 24 iZm § 37 EStG über Veräußerungsgewinne ist es, die im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe massiert anfallenden außerordentlichen Gewinne zu begünstigen. Nicht geht es jedoch um eine Begünstigung solcher Geschäftsfälle, die zur normalen Geschäftstätigkeit des StPfl zählen, mögen sie auch im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130028.X01Im RIS seit
10.05.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013