RS Vwgh 2005/4/13 2001/13/0028

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Veröffentlicht am 13.04.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;
EStG 1988 §37 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0133 E 27. Juni 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Zweck der Regelungen des § 24 iZm § 37 EStG über Veräußerungsgewinne ist es, die im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe massiert anfallenden außerordentlichen Gewinne zu begünstigen. Nicht geht es jedoch um eine Begünstigung solcher Geschäftsfälle, die zur normalen Geschäftstätigkeit des StPfl zählen, mögen sie auch im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130028.X01

Im RIS seit

10.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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