RS Vwgh 2005/4/15 2004/12/0162

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Veröffentlicht am 15.04.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §74 Abs1;
BDG 1979 §76 Abs1 idF 1992/873;
BDG 1979 §78d Abs1 idF 2002/I/119;

Rechtssatz

Die Gewährung von Sonderurlaub für einen Tag (hier: zum Zweck der Teilnahme am Begräbnis des Schwiegervaters) ist schon von der Dauer des damit typischerweise verbundenen Entfalles der Dienstleistung her weder mit der Gewährung einer Pflegefreistellung nach § 76 BDG 1979 noch mit der Gewährung einer Familienhospizfreistellung nach § 78d BDG 1979 vergleichbar. In Ansehung der zuletzt genannten Maßnahme besteht auch deshalb keine Vergleichbarkeit, weil diese zu einem Entfall der Bezüge führt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120162.X02

Im RIS seit

19.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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