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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §74 Abs1;Rechtssatz
Die Gewährung von Sonderurlaub für einen Tag (hier: zum Zweck der Teilnahme am Begräbnis des Schwiegervaters) ist schon von der Dauer des damit typischerweise verbundenen Entfalles der Dienstleistung her weder mit der Gewährung einer Pflegefreistellung nach § 76 BDG 1979 noch mit der Gewährung einer Familienhospizfreistellung nach § 78d BDG 1979 vergleichbar. In Ansehung der zuletzt genannten Maßnahme besteht auch deshalb keine Vergleichbarkeit, weil diese zu einem Entfall der Bezüge führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120162.X02Im RIS seit
19.05.2005Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010