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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Weitere Richtverwendungsvergleiche sind nicht mehr vorzunehmen, wenn auf Grund eines schlüssigen Sachverständigengutachtens die völlige Identität der Punktewerte einer zulässigerweise herangezogenen Richtverwendung mit jenen des zu bewertenden Arbeitsplatzes feststeht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0195).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung freie Beweiswürdigung Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003120181.X07Im RIS seit
23.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008