RS Vwgh 2005/4/15 2003/12/0181

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Veröffentlicht am 15.04.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;

Rechtssatz

Weitere Richtverwendungsvergleiche sind nicht mehr vorzunehmen, wenn auf Grund eines schlüssigen Sachverständigengutachtens die völlige Identität der Punktewerte einer zulässigerweise herangezogenen Richtverwendung mit jenen des zu bewertenden Arbeitsplatzes feststeht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0195).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung freie Beweiswürdigung Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003120181.X07

Im RIS seit

23.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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