Index
000Norm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;Rechtssatz
Der Behörde kann nicht gefolgt werden, wenn sie - im Zusammenhang mit der konkreten Verteilung der Aufgaben zwischen dem Museumsdirektor und dem Beamten (nach dem angefochtenen Bescheid Leiter der Verwaltung des Museums für Völkerkunde) die Meinung vertritt, für die Beurteilung der Anforderungen des zu bewertenden Arbeitsplatzes komme es nicht auf den durch die Weisungslage geschaffenen, allenfalls für eine höhere Bewertung sprechenden "Ist-Zustand" an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003120181.X06Im RIS seit
23.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008