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000Norm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Angesichts der §§ 1, 2, 3, 6, 8 und 10 des Bundesmuseen-Gesetzes, BGBl. I Nr. 115/1998 (bzw der §§ 1 und 10a idF des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000), und der maßgeblichen Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum, BGBl. II Nr. 2/2001, welche mit 1. Jänner 2001 massive Veränderungen in der das Museum für Völkerkunde betreffenden Verwaltungsorganisation vorsahen, erscheint die von der Behörde getroffene Annahme, die Arbeitsplatzaufgaben des Beamten seien durchgehend gleichartig geblieben, ohne nähere Feststellungen über die organisationsmäßige Umsetzung der Ausgliederung dieses Museums und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz seines Verwaltungsführers nicht nachvollziehbar.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003120181.X03Im RIS seit
23.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008