RS Vwgh 2005/4/15 2004/12/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.2005
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §74 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Teilnahme am Begräbnis eines Schwiegerelternteils stellt aus der Sicht des Beamten jedenfalls dann einen wichtigen persönlichen oder familiären Grund dar, wenn zu dem Schwiegerelternteil eine persönliche Beziehung bestand, wie sie zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern üblich ist. Bei typisierender Betrachtung liegt die in § 74 Abs. 1 BDG 1979 umschriebene Einstiegsvoraussetzung vor. Ermessen steht der Dienstbehörde bei Prüfung des Vorliegens dieser Einstiegsvoraussetzung nicht zu.

Schlagworte

Ermessen besondere RechtsgebieteErmessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120162.X03

Im RIS seit

19.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten