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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §74 Abs1;Rechtssatz
Die Teilnahme am Begräbnis eines Schwiegerelternteils stellt aus der Sicht des Beamten jedenfalls dann einen wichtigen persönlichen oder familiären Grund dar, wenn zu dem Schwiegerelternteil eine persönliche Beziehung bestand, wie sie zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern üblich ist. Bei typisierender Betrachtung liegt die in § 74 Abs. 1 BDG 1979 umschriebene Einstiegsvoraussetzung vor. Ermessen steht der Dienstbehörde bei Prüfung des Vorliegens dieser Einstiegsvoraussetzung nicht zu.
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteErmessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120162.X03Im RIS seit
19.05.2005Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010