RS Vwgh 2005/4/15 2003/12/0181

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Veröffentlicht am 15.04.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;
BDG 1979 §137 Abs10 idF 2002/I/119;
DeregulierungsG - Öffentlicher Dienst 2002;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Beamte ab 1. Jänner 2001 einen Arbeitsplatz bei einer ausgegliederten Einrichtung inne hatte, berührte weder sein Recht auf Feststellung der Wertigkeit seines Arbeitsplatzes noch die Zuständigkeit der Dienstbehörde zu ihrer Feststellung. Die für Zeiträume ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002 vorgesehene Bewertung von Arbeitsplätzen ausgegliederter Einrichtungen durch Mitglieder der Geschäftsführung (des Vorstandes) der Einrichtung (an Stelle des in § 137 Abs. 1 BDG 1979 hiefür zuständigen Bundeskanzlers) ist nämlich von der Erlassung eines Feststellungsbescheides über diese Bewertung zu unterscheiden, welche STETS der Dienstbehörde zukommt.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003120181.X02

Im RIS seit

23.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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