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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Beamte ab 1. Jänner 2001 einen Arbeitsplatz bei einer ausgegliederten Einrichtung inne hatte, berührte weder sein Recht auf Feststellung der Wertigkeit seines Arbeitsplatzes noch die Zuständigkeit der Dienstbehörde zu ihrer Feststellung. Die für Zeiträume ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002 vorgesehene Bewertung von Arbeitsplätzen ausgegliederter Einrichtungen durch Mitglieder der Geschäftsführung (des Vorstandes) der Einrichtung (an Stelle des in § 137 Abs. 1 BDG 1979 hiefür zuständigen Bundeskanzlers) ist nämlich von der Erlassung eines Feststellungsbescheides über diese Bewertung zu unterscheiden, welche STETS der Dienstbehörde zukommt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003120181.X02Im RIS seit
23.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008