RS Vwgh 2005/4/20 2003/08/0277

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Veröffentlicht am 20.04.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;
BUAG §25a Abs7;

Rechtssatz

Wie der VwGH in stRsp zu § 67 Abs. 10 ASVG ausgesprochen hat, ist ein allenfalls gegebener schlechter Gesundheitszustand, der die Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt, kein Grund, eine Pflichtverletzung zu rechtfertigen, zumal sich der Geschäftsführer bei seinen Aufgaben auch vertreten oder unterstützen lassen kann (Hinweis E 22. September 2004, Zl. 2001/08/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080277.X04

Im RIS seit

16.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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