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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Wie der VwGH in stRsp zu § 67 Abs. 10 ASVG ausgesprochen hat, ist ein allenfalls gegebener schlechter Gesundheitszustand, der die Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt, kein Grund, eine Pflichtverletzung zu rechtfertigen, zumal sich der Geschäftsführer bei seinen Aufgaben auch vertreten oder unterstützen lassen kann (Hinweis E 22. September 2004, Zl. 2001/08/0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080277.X04Im RIS seit
16.06.2005