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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §114;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/08/0005 E 20. April 2005 2004/08/0004 E 20. April 2005Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/08/0075 E 30. Mai 2001 RS 2Stammrechtssatz
Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung wegen Verstoßes gegen § 114 ASVG setzt voraus, dass er Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung einbehalten und dem berechtigten Versicherungsträger vorenthalten hat. Einbehalten werden aber nicht nur jene Dienstnehmeranteile an Sozialversicherungsbeiträgen, die bei der Lohn- oder Gehaltsauszahlung an den Dienstnehmer beim Dienstgeber bar verbleiben. Es genügt auch die rechnungsmäßige Kürzung der Löhne und Gehälter um den vom Dienstnehmer zu tragenden Sozialversicherungsbeitrag bei der Auszahlung der Nettolöhne (Hinweis E 21. Februar 2001, 99/08/0142).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080275.X01Im RIS seit
31.05.2005