RS Vwgh 2005/4/20 2004/08/0073

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Veröffentlicht am 20.04.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 liti;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/08/0078 E 5. November 2003 RS 1(Hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Schließt eine geringfügige Beschäftigung unmittelbar an ein einmonatiges, voll- und arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beim selben Dienstgeber an, so verwirklicht sich die vom Gesetzgeber angenommene Missbrauchsmöglichkeit (vgl. RV 72 BlgNR 20. GP S. 234) des vom jeweiligen Bedarf des Arbeitgebers abhängigen Wechsels des Arbeitnehmers in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bei (teilweiser) Substitution des Entgeltausfalles durch Arbeitslosengeld. Für eine einschränkende Interpretation des § 12 Abs. 3 lit. i AlVG besteht in Anbetracht des eindeutigen Wortlauts dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung (Hinweis E 23.2.2000, Zl. 98/08/0179) kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080073.X03

Im RIS seit

31.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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