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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 liti;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/08/0078 E 5. November 2003 RS 1(Hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Schließt eine geringfügige Beschäftigung unmittelbar an ein einmonatiges, voll- und arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beim selben Dienstgeber an, so verwirklicht sich die vom Gesetzgeber angenommene Missbrauchsmöglichkeit (vgl. RV 72 BlgNR 20. GP S. 234) des vom jeweiligen Bedarf des Arbeitgebers abhängigen Wechsels des Arbeitnehmers in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bei (teilweiser) Substitution des Entgeltausfalles durch Arbeitslosengeld. Für eine einschränkende Interpretation des § 12 Abs. 3 lit. i AlVG besteht in Anbetracht des eindeutigen Wortlauts dieser verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung (Hinweis E 23.2.2000, Zl. 98/08/0179) kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080073.X03Im RIS seit
31.05.2005Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009