RS Vwgh 2005/4/20 2004/08/0037

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Veröffentlicht am 20.04.2005
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

§ 9 Abs. 1 erster Teilstrich AlVG ermächtigt nur die regionale Geschäftsstelle, Arbeitsgelegenheiten mit der Sanktionsmöglichkeit des § 10 AlVG zu vermitteln, nicht aber auch außerhalb der regionalen Geschäftsstelle stehende Dritte (hier: die Mitarbeiterin eines - offenbar mit Mitteln des AMS finanzierten - Vereins). Auch ermächtigt das Gesetz das AMS nicht, seine besonderen hoheitlichen Befugnisse an Private (wie etwa vom AMS mitfinanzierte Vereine) zu delegieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080037.X01

Im RIS seit

30.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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