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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §33 Abs4 idF 1992/416;Rechtssatz
Anders als etwa in der Übergangsbestimmung des § 79 Abs. 28 AlVG wurde hinsichtlich der durch die Novelle BGBl. Nr. 416/1992 erfolgten Neufassung des § 33 Abs. 4 AlVG nicht angeordnet, dass der Lauf der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits abgelaufenen Drei-Jahresfristen nach der neuen Rechtslage zu berechnen wäre (Hinweis auf das zu § 19 Abs. 1 zweiter Satz AlVG und § 33 Abs. 4 zweiter Satz AlVG und deren Änderung durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 ergangene E 19.01.1999, 98/08/0310, sowie E 27.07.2001, 99/08/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002080221.X01Im RIS seit
31.05.2005